Vorlesung · Ressourcen
06 Übung Unternehmensrechnung
12. Oktober 2025
Übungsaufgaben
Inhalte
Sammlungen
Aufgabe 1
Erläutern Sie folgende Grundsätze:
- Vollständigkeitsprinzip
- Klarheitsprinzip
- Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Stetigkeitsprinzip
- Vorsichtsprinzip
- Realisationsprinzip
- Imparitätsprinzip
- Belegprinzip
Klausurrelevanz
Diese Aufgabe wird so in der Klausur nicht gestellt. Zumindest war es so für das Semester 24/25.
Lösung
a) Vollständigkeitsprinzip
Der Jahresabschluss muss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten.
b) Klarheitsprinzip
Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich gegliedert sein.
c) Richtigkeit und Willkürfreiheit
Der Jahresabschluss muss richtig und willkürfrei sein.
d) Stetigkeitsprinzip
- Lückenlose Buchführung über mehrere Perioden hinweg.
- Einheitliche Bewertungsmethoden über mehrere Perioden hinweg.
e) Vorsichtsprinzip
- Die Mischung aus Realisations- und Imparitätsprinzip.
- Gewinne nur ansetzen die auch tatsächlich sicher sind.
- Mögliche unsichere Verluste aber trotzdem angeben.
f) Realisationsprinzip
- Nicht realisierte Gewinnen dürfen nicht ausgewiesen werden
- Ich kann zukünftige Gewinne noch nicht ansetzen
g) Imparitätsprinzip
- Nicht Realisierte Verluste sind auszuweisen
- Also ich gebe mögliche und unsichere Verluste und Aufwendungen an.
h) Belegprinzip
- Keine Buchung ohne Beleg. Ich muss jeden Geschäftsvorfall nachweisen können.
Aufgabe 2:
Klausurrelevant
- Aus welchen Bestandteilen setzen sich nach dem HGB die Anschaffungskosten zusammen?
- Unser Unternehmen kauft eine Produktionsanlage zum Listenpreis von 150.000 €. Die Transportkosten belaufen sich auf 4.500 € (netto), die uns von einer Spedition berechnet werden. Für den Anschluss der Produktionsanlage schickt uns die Elektroinstallationsfirma eine Rechnung über 3.570 € (brutto). Bestimmen Sie die Anschaffungskosten der Produktionsanlage gemäß § 255 HGB.
Lösung
1.) Bestandteile der Anschaffungskosten nach § 255 HGB
§ 255 Abs. 1 HGB
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen die geleistet wurden, um einem Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.
2.) Berechnung der Anschaffungskosten
Die Berechnung der Kosten erfolgt nach dem obigen Schema:
Aufgabe 3
Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Nonna Mia GmbH erwirbt 04.01.2025 eine neue Backstraße zu einem Netto-Preis von 1.200.000,- €. Der Lieferant gewährt einen Rabatt und stellt eine Rechnung über 1.356.600 € (inkl. 19 % MwSt) aus. Um die Backstraße in Betrieb nehmen zu können, sind in der bestehenden Halle noch Fundamentierungsarbeiten notwendig, die von einem Fremdunternehmen für 50.000,- (zuzüglich 19 % MwSt) durchgeführt werden. Für die Transportleistungen berechnet ein Speditionsunternehmen insgesamt Kosten von 100.000,- € (zuzüglich 19 % MwSt). Im ersten Monat nach der Inbetriebnahme (Probelauf) belaufen sich die Personalaufwendungen auf 25.000,- €. Die Berechnung der planmäßigen Abschreibung im Jahr 2015 erfolgt unter Anwendung des linearen Abschreibungsverfahrens, die voraussichtliche Nutzungsdauer der Backstraße beträgt 6 Jahre.
Lösung
Zunächst sind die Anschaffungskosten der Backstraße zu ermitteln:
Hierfür benötigen wir den gewährten Rabatt:
Es wurde also ein Rabatt von 60.000 € gewährt. Das entspricht 5% des Nettopreises.
| Position | Betrag (€) |
|---|---|
| Nettopreis der Backstraße | 1.200.000 |
| - Rabatt | -60.000 |
| = Anschaffungspreis | 1.146.000 |
| + Fundamentierung (netto) | 50.000 |
| + Transportkosten (netto) | 100.000 |
| = Anschaffungskosten (AHK) | 1.290.000 |
Die Kosten für die Beschaffung und Inbetriebnahme der Backstraße wurden ermittelt. Laut Aufgabenstellung wird diese über 6 Jahre linear abgeschrieben.
Der Abschreibungsbetrag pro Jahr beträgt:
Die Backstraße wird also jährlich mit 215.000 € abgeschrieben. Die Backstraße wird am 04.01.2025 in Betrieb genommen. Für das Jahr 2025 ist somit der volle Abschreibungsbetrag von 215.000 € anzusetzen.
Die Backstraße ist am 31.12.2025 mit folgenden Wert zu bilanzieren:
Aufgabe 4:
- Was versteht man unter Abschreibung?
- Nennen Sie sechs Ursachen für die Notwendigkeit von Abschreibunen und führen Sie jeweils ein typisches Beispiel für einen abschreibungsbedürftigen Vermögensgegenstand an.
Anfang des Jahres 2015 wird eine neue Maschine für die Produktion beschafft. Der Nettopreis beträgt 50.000, - €. Als direkte Nebenkosten fallen an (netto): Transportkosten 4.000 €, Verpackung 1.500 €, Versicherung 500 €. Die Nutzungsdauer wird auf sieben Jahre geschätzt. Mit einem Liquidationserlösen wird nicht gerechnet.
Stellen Sie den Abschreibungsplan auf für die...
- lineare Abschreibung
- arithmetisch-degressive Abschreibung
- geometrisch-degressive Abschreibung (20 %)
Die Maschine soll jetzt nach Maßgabe der Leistung abgeschrieben werden. Laut Herstellerangabe sollen auf ihr insgesamt 224.000 Stück hergestellt werden können. Im Jahr 2025 sind 33.000 Stück produziert worden.
- Welchen Betrag wird im Jahr 2017 planmäßig abgeschrieben?
Lösung
1.) Was versteht man unter Abschreibung?
Eine Abschreibung ist der zu erwartende Wertverlust der Sache. Und ist als Aufwendung zu verstehen. Sie dienen der planmäßigen Erfassung des Werteverzehrs von Maschinen und Anlagen sowie der Erfassung von außerplanmäßigen Wertminderungen.
- Probleme hierbei:
- Maschinen und Anlagen werden in der Produktion benutzt, jedoch nicht verbraucht, dh. die Lebensdauer ist größer als die Abrechnungsperiode
- Somit werden die Anschaffungskosten auf die Lebensdauer verteilt.
- Eine große Anschaffung ist sehr teuer und würde den Gewinn übermäßig verzerren (Bsp. Kauf einer Produktionsanlage)
2.) Ursachen für Abschreibungen und Beispiele
- Technischer/Physischer Verschleiß:
- Bagger
- Technischer Fortschritt:
- Computer
- Mode und Geschmackswechsel
- Ich brauche das neue Auto
- Substanzverlust
- Grundstück mit Kies (Ich baue Kies ab)
- Rechtliche Entwertung
- Patent was verfällt
- Innerbetriebliche Umstellung
- Maschinen (Weil die Firma nun was anderes herstellt.)
- Produktionsanlagen
Abschreibungspläne
Um die Abschreibungspläne zu erstellen, müssen wir zunächst die Anschaffungskosten (AHK) der Maschine berechnen:
Die Geplante Nutzungsdauer der Maschine beträgt 7 Jahre.
a) Linear
Die Abschreibung in jedem Jahr in Höhe von 8.000 €:
Planmäßiger Abschreibungsplan:
| Jahr | Abschreibung (€) | Restbuchwert (€) |
|---|---|---|
| 2025 | 8.000 | 48.000 |
| 2026 | 8.000 | 40.000 |
| 2027 | 8.000 | 32.000 |
| 2028 | 8.000 | 24.000 |
| 2029 | 8.000 | 16.000 |
| 2030 | 8.000 | 8.000 |
| 2031 | 8.000 | 0 |
b) arithmetisch degressiv
Der Abschreibungsbetrag wird jährlich um einen festen Betrag reduziert. Die Summe der Jahreszahlen für 7 Jahre ist:
| Jahr | Abschreibung (€) | Restbuchwert (€) |
|---|---|---|
| 2025 | 1: (7x2.000) = 14.000 | → 42.000 |
| 2026 | 2: (6x2.000) = 12.000 | → 30.000 |
| 2027 | 3: (5x2.000) = 10.000 | → 20.000 |
| 2028 | 4: (4x2.000) = 8.000 | → 12.000 |
| 2029 | 5: (3x2.000) = 6.000 | → 6.000 |
| 2030 | 6: (2x2.000) = 4.000 | → 2.000 |
| 2031 | 7: (1x2.000) = 2.000 | → 0 |
c) Geometrisch Degressiv
Der Abschreibungsbetrag wird jährlich um einen festen Prozentsatz reduziert. Hier beträgt der Prozentsatz 20%.
| Jahr | Abschreibung (€) | Restbuchwert (€) |
|---|---|---|
| 2025 | 1 : 20% von 56.000 = 11.200 | → 44.800 |
| 2026 | 2 : 20% von 44.800 = 8.960 | → 35.840 |
| 2027 | 3 : 20% von 35.840 = 7.168 | → 28.672 |
| 2028 | 4 : 20% von 28.672 = 5.734,40 | → 22.937,60 |
| 2029 | 5 : 20% von 22.937,60 = 4.587,52 | → 18.350,08 |
| 2030 | 6 : 20% von 18.350,08 = 3.670,02 | → 14.680,06 |
| 2031 | 7 : 20% von 14.680,06 = 2.936,01 | → 11.744,05 |
Man erkennt hier, dass der Restbuchwert nach 7 Jahren noch nicht 0 ist. In der Praxis wird in solchen Fällen häufig auf die lineare Abschreibung umgestellt, sobald diese zu einer höheren Abschreibung führt.
Der Optimale Zeitpunkt kann mit folgender Formel berechnet werden:
Der Wechsel in die Lineare Abschreibung erfolgt, optimalerweise ab dem 3. Jahr. Somit ergibt sich folgender neuer Abschreibungsplan:
| Jahr | Abschreibung (€) | Restbuchwert (€) |
|---|---|---|
| 2025 | 1 : 20% von 56.000 = 11.200 | → 44.800 |
| 2026 | 2 : 20% von 44.800 = 8.960 | → 35.840 |
| 2027 | 3 : 20% von 35.840 = 7.168 | → 28.672 |
| 2028 | 4 : Lineare AfA: 7.168 | → 21.504 |
| 2029 | 5 : Lineare AfA: 7.168 | → 14.336 |
| 2030 | 6 : Lineare AfA: 7.168 | → 7.168 |
| 2031 | 7 : Lineare AfA: 7.168 | → 0 |
d) Leistungsbezogen
Der Abschreibungsbetrag wird anhand der produzierten Stückzahl im Verhältnis zur Gesamtstückzahl berechnet.
2025 - 8.250€ | RBW 47.759
Aufgabe 5
Am 15.01.01 schafft die Druckerei Gutenberg eine technische Anlage für 7.140,- € (inkl. 19 % MwSt.) an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird auf 6 Jahre geschätzt. Die Anlage soll geometrisch-degressiv mit einem Satz von 30 % abgeschrieben werden, dabei soll zu einem geeigneten Zeitpunkt zur linearen Abschreibung übergegangen werden. Am 31.12.02 beträgt der beizulegende Wert 1.000,- € (voraussichtlich dauernde Wertminderung).
- Bestimmen Sie den optimalen Wechselzeitpunkt zur linearen Abschreibung. (2 Punkte)
- Stellen Sie den obigen Sachverhalt dar, indem Sie die entsprechenden Werte in den folgenden Abschreibungsplan eintragen. (6 Punkte)
Lösung
Anschaffungskosten werden immer ohne MwSt. betrachtet (netto). Der AHK Betrag beträgt somit:
Die Nutzungsdauer beträgt : 6 Jahre und soll geometrisch degressiv mit : 30% abgeschrieben werden.
1. Bestimmung des optimalen Wechselzeitpunkts
Der optimale Wechselzeitpunkt kann mit folgender Formel berechnet werden:
Der Optimale Wechsel in die Lineare Abschreibung erfolgt ab dem 3,6. Jahr. Da aber der Wechsel nicht mitten im Jahr erfolgen kann, wird der Wechsel im 4. Jahr vorgenommen.
2. Abschreibungsplan
| Jahr | Planmäßige Abschreibung (€) | Außerplanmäßige Abschreibung (€) | Restbuchwert (€) |
|---|---|---|---|
| 01 | 30% von 6.000 = 1.800 | - | RBW: 4.200 |
| 02 | 30% von 4.200 = 1.260 | - | RBW: 2.940 |
Im zweiten Jahr erfolgt eine voraussichtliche dauernde Wertminderung auf 1.000 EUR. Normalerweise müsste eine dauernde Wertminderung rechnerisch geprüft werden, jedoch wird dies von der Aufgabenstellung bereits angenommen. Somit erfolgt diese nicht. Somit ergibt sich folgende außerplanmäßige Abschreibung:
| Jahr | Planmäßige Abschreibung (€) | Außerplanmäßige Abschreibung (€) | Restbuchwert (€) |
|---|---|---|---|
| 01 | 30% von 6.000 = 1.800 | - | RBW: 4.200 |
| 02 | 30% von 4.200 = 1.260 | 1.940 | RBW: 1.000 |
| 03 | 30% von 1.000 = 300 | - | RBW: 700 |
Im dritten Jahr erfolgt der Wechsel in die Lineare Abschreibung. Der Restbuchwert beträgt 700 €. Die verbleibende Nutzungsdauer sind noch 3 Jahre. Somit ergibt sich folgende lineare Abschreibung:
Somit ergibt sich folgender kompletter Abschreibungsplan:
| Jahr | Planmäßige Abschreibung (€) | Außerplanmäßige Abschreibung (€) | Restbuchwert (€) |
|---|---|---|---|
| 01 | 30% von 6.000 = 1.800 | - | RBW: 4.200 |
| 02 | 30% von 4.200 = 1.260 | 1.940 | RBW: 1.000 |
| 03 | 30% von 1.000 = 300 | - | RBW: 700 |
| 04 | lin. AfA: 233,3 | - | RBW: 466,7 |
| 05 | lin. AfA: 233,3 | - | RBW: 233,4 |
| 06 | lin. AfA: 233,4 | - | RBW: 0 |
Aufgabe 6:
Am 02.01.02 hat Binford Industries eine vollautomatische Fertigungsanlage in Betrieb genommen, deren buchungstechnisch relevanten Daten wie folgt gegeben sind:
- Anschaffungskosten• 18.000.000 €
- Nutzungsdauer• 6 Jahre
- Abschreibung• Linear
Am Ende des Jahres 01 macht sich ein schwerwiegender Konstruktionsfehler bemerkbar, so dass die Anlage nur noch zu 60 % belastbar ist. Die Unternehmensleitung geht davon aus, dass der Fehler nicht behoben werden kann. Eine technische Prüfung ergab, dass es sich zweifelsfrei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Am Ende des Jahres 03 kann der Fehler völlig unerwartet doch behoben werden, so dass die Anlage wieder voll einsatzbereit ist. Wegen der guten Auftragslage wird ab Anfang des Jahres 05 die Anlage nicht mehr einschichtig, sondern doppelt gefahren. Aufgrund des dadurch höheren Verschleißes wird sie deshalb nur noch bis zum Ende des Jahres 05 zu nutzen sein.
Mit welchem Wert ist die Anlage zum Jahresende in den Jahren 01 bis 05 in der Bilanz anzusetzen? Falls erforderlich, begründen Sie Ihr vorgehen.
Lösung
Zunächst die Grunddaten: AHK: 18.000 ND: 6 Jahre Abschreibung linear Jährliche AfA:
Planmäßige Abschreibungen:
| Jahr | AfA (€) | RBW (€) | |
|---|---|---|---|
| 2002 | 1 | AfA 3.000 | RBW 15.000 |
| 2003 | 2 | AfA 3.000 | RBW 12.000 |
| 2004 | 3 | AfA 3.000 | RBW 9.000 |
| 2005 | 4 | AfA 3.000 | RBW 6.000 |
| 2006 | 5 | AfA 3.000 | RBW 3.000 |
| 2007 | 6 | AfA 3.000 | RBW 0 |
Im Jahr 2002 tritt ein schwerwiegender Fehler auf. Die Anlage ist nur noch zu 60% belastbar. Somit liegt eine außerplanmäßige Abschreibung vor. Der beizulegende Wert beträgt 60% des RBW nach einem Jahr. Dieser beträgt 15.000 €. Somit ergibt sich folgender beizulegender Wert:
Die Außerplanmäßige Abschreibung beträgt somit:
Die weiteren Abschreibungen erfolgen wieder planmäßig, linear. Der Restbetrag wird dann auf die verbleibende Nutzungsdauer verteilt.
| Jahr | AfA (€) | außerplanmäßige AfA (€) | RBW (€) | |
|---|---|---|---|---|
| 2002 | 1 | AfA 3.000 | 6.000 | RBW 9.000 |
| 2003 | 2 | AfA 1.800 | - | RBW 7.200 |
| 2004 | 3 | AfA 1.800 | - | RBW 5.400 |
Im Jahr 2004 wird der Fehler behoben und die Anlage ist wieder voll einsatzbereit. Somit liegt eine Wertaufholung vor. Der beizulegende Wert beträgt nun wieder den planmäßigen Restbuchwert ohne Berücksichtigung der außerplanmäßigen Abschreibungen. Der planmäßige RBW nach 2004 beträgt 9.000 €. Der aktuelle RBW beträgt jedoch nur 5.400 €. Somit ergibt sich folgende Wertaufholung:
Die Wertaufholung beträgt somit 3.600 €. Der neue RBW nach der Wertaufholung beträgt somit:
Der Restbuchwert nach 2004 besträgt somit wieder 9.000 €. Die weiteren Abschreibungen erfolgen wieder planmäßig, linear. Der Restbetrag wird dann auf die verbleibende Nutzungsdauer verteilt.
| Jahr | AfA (€) | außerplanmäßige AfA (€) | RBW (€) | |
|---|---|---|---|---|
| 2002 | 1 | AfA 3.000 | 6.000 | RBW 9.000 |
| 2003 | 2 | AfA 1.800 | - | RBW 7.200 |
| 2004 | 3 | AfA 1.800 | -3.600 | RBW 9.000 |
| 2005 | 4 | AfA 3.000 | - | RBW 6.000 |
Ab 2006 erfährt die Anlage eine doppelte Nutzung. Nach dem Jahr hat die Anlage keine Wert Mehr also wird die Maschine komplett abgeschrieben. Der Komplette Abschreibungsplan lautet somit:
| Jahr | AfA (€) | außerplanmäßige AfA (€) | RBW (€) | |
|---|---|---|---|---|
| 2002 | 1 | AfA 3.000 | 6.000 | RBW 9.000 |
| 2003 | 2 | AfA 1.800 | - | RBW 7.200 |
| 2004 | 3 | AfA 1.800 | -3.600 | RBW 9.000 |
| 2005 | 4 | AfA 3.000 | - | RBW 6.000 |
| 2006 | 5 | AfA 6.000 | - | RBW 0 |