Vorlesung · Ressourcen
Klausur Hinweis - Rechtliche Grundlagen WiSe 25/26
24. Oktober 2025
Anmerkungen von der Dozentin zur Klausur Wintersemester 2025/26
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Inhalte
Sammlungen
Allgemeinen Klausurhinweise
Generell gilt: Alles was besprochen wird, auch wenn es nicht auf den Folien aufgeführt ist, ist klausurrelevant
- Punktzahlen werden neben den Aufgaben angegeben
- 100 Punkte bei 120 Minuten
- Bestehensgrenze liegt bei 50 Punkten
Aufbau der Klausur
- Teil - offene Fragen
- Beispielfragen könnten sein:
- wann ist die Stellvertretung gültig?
- Ab wann kann ein 16 jähriger einen Kaufvertrag abschließen?
- Beispielfragen könnten sein:
- Teil - Multiple Choice oder Ankreuz aufgaben
- Richtig oder Falsch Aussagen
- Lückentext
- Kleine Rechenaufgabe
- Teil - Fälle (am umfangreichsten mit 60 Punkten von 100)
- 2 - 4 Unterschiedliche Sachverhalte
- abhängig ob in sich geschlossen oder eine Fallstudie
- es muss nicht schön geschrieben sein, es muss verständlich sein, es ist egal ob es immer wieder die gleichen Sätze sind.
Bearbeitung des Gesetzestext
Generell darf der Gesetzestext bearbeitet werden, mit folgenden Einschränkungen:
- ✅ Erlaubt
- Unterstriehcung
- Textmarker
- Markierungen
- auch unterschiedliche Farbe
- Post-Its. als Marker
- Darf auch drauf geschrieben werden
- darf nur ein Wort oder Wörter aus der Überschrift
- Bsp. § 104 - Geschäftsfähigkeit, weil sowieso im Titel
- Nur Abschnittsüberschriften
- Paragraphen verweise sind erlaubt. Ich darf auf einen anderen § verweisen.
- es ist immer nur einer erlaubt.
- keine Symbole - lieber unterstreichen oder Marker.
- ❌ Unerlaubt
- keine Ergänzungen
- bsp. durchnummerieren von Voraussetzungen
- keine Wörter ergänzen
- keine Ergänzungen
Hinweise werden gegeben, wo vielleicht wichtige texte fehlen, diese habe ich unter "Zum Auswendig lernen für die Klausur" aufgelistet.
Zum Auswendig lernen für die Klausur:
folgende Informationen sind leider nicht im Gesetz zu finden, sondern müssen aus der Vorlesung mitgenommen werden.
Taschengeldparagraf §110 BGB
- Volle Leistung: die Leistung muss vollständig beglichen worden sein, um diesen Paragraphen anwenden zu können.
Wirksamwerden von Willenserklärungen unter Abwesenden § 130 BGB
- Tatbestandsmerkmale
- Erschließung des Machtbereichs
- Möglichkeit der Kenntnisnahme
Stellvertretung §§ 164 ff BGB
- Tatbestand der "Zulässigkeit der Vertretung"
- eigene Willenserklärung
- Rechtscheinsetzung durch die Rechtsprechung
- Rechtschein einer Bevollmächtigung durch wiederholtes Auftreten als Vertreterin über einen gewissen Zeitraum
- Gutgläubigkeit der beteiligten Person
- Anscheinsvollmacht
- Duldungsvollmacht
Voraussetzung bei der unerlaubten Handlung §823 BGB
- Auswendig zu lernen ist:
- Rechtsgutverletzung
- nicht erfasst sind Vermögenseinbußen
- Kausalität der Handlung
- Aber hier in der Veranstaltung nicht problematisch
- Kausalität zwischen Handlung und Rechtsgutverletzung
- Aber hier in der Veranstaltung nicht problematisch
- Rechtsgutverletzung
Formulierungshilfen für das Gutachten
- Zu prüfen ist, ob ...
- Es ist zu klären, ob ...
- Es ist zu untersuchen, ob ...
- Es ist zu beurteilen, ob ...
- Laut Sachverhalt haben ...
- Dies setzt voraus ...
- Fraglich ist, ob ...
- Es ist zu prüfen, ...
- Daraus folgt, dass ...
- Folglich ist ...
- Demnach ist ...
- Zusammenfassend ist festzustellen, dass ...
Evidente Form:
- "Mit ..., liegt ... vor."