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01 Rechtliche Grundlagen - Einführung in den Gutachtenstil
25. September 2025
Einführung in das Recht, Bürgerliches Recht und Methodik der Rechtsanwendung
Inhalte
Sammlungen
📚 Kursübersicht
Dozentin
- Anke Hermeling, LL.M.
- Lehrkraft für besondere Aufgaben
- Hochschule Osnabrück, Campus Lingen
Kursinformationen
- Semester: WS 2025/26
- Termine: Donnerstags, 8:15 - 11:30 Uhr (13 Termine)
- Prüfung: 2-stündige Klausur (120 min)
- Hilfsmittel: Gesetzestexte (unkommentiert), nichtprogrammierbarer Taschenrechner
- Pünktlich kommen!
Klausurhinweise
- Alles was besprochen wird, auch wenn es nicht auf den Folien aufgeführt ist, ist klausurrelevant
- Aufbau
-
- Teil - offene Fragen
- wann ist die Stellvertretung gültig?
- Ab wann kann ein 16 jähriger einen Kaufvertrag abschließen?
-
- Teil - Multiple Choice oder Ankreuz aufgaben
- Aussage richtig oder Falsch
- Lückentext
- Kleine Rechenaufgabe
-
- Teil - Fälle (am umfangreichsten mit 60 Punkten von 100)
- 2 - 4 Unterschiedliche Sachverhalte
- abhängig ob in sich geschlossen oder eine Fallstudie
- es muss nicht schön geschrieben sein, es muss verständlich sein, es ist egal ob es immer wieder die gleichen Sätze sind.
-
- Punktzahlen werden neben den Aufgaben angegeben
- 100 Punkte bei 120 Minuten
- Bestehensgrenze liegt bei 50 Punkten
- Gesetzestext darf bearbeitet werden
- ✅ Erlaubt
- Unterstriehcung
- Textmarker
- Markierungen
- auch unterschiedliche Farbe
- Post-Its. als Marker
- Darf auch drauf geschrieben werden
- darf nur ein Wort oder Wörter aus der Überschrift
- Bsp. § 104 - Geschäftsfähigkeit, weil sowieso im Titel
- Nur Abschnittsüberschriften
- Paragraphen verweise sind erlaubt. Ich darf auf einen anderen § verweisen.
- es ist immer nur einer erlaubt.
- keine Symbole - lieber unterstreichen oder Marker.
- ❌ Unerlaubt
- keine Ergänzungen
- bsp. durchnummerieren von Voraussetzungen
- keine Wörter ergänzen
- keine Ergänzungen
- ✅ Erlaubt
- Hinweise werden gegeben, wo vielleicht wichtige texte fehlen.
Arbeitsproben
Man kann Arbeitsproben bis Ende November einreichen. Es wird entsprechendes Feedback geben. Auch nur wenn man erkennt von wem diese sind und worum es geht. Also Bereitstellung des Studiengangs, Name und zuordenbar. Fälle mit beifügen. Im gängigen Format einreichen (Word oder PDF).
Voraussetzungen
- Sie geht davon aus, dass man als Mensch einfach schon juristisches Wissen kennen. Einfach vom Leben.
- Keine Vorkenntnisse notwendig
- Plan geht von 15 SWS aus aber geplant sind nur 13
📖 Teil 1: Einführung in das Recht
1.1 Begriff, Funktion und Erscheinungsformen des Rechts
Was ist Recht?
Recht ist ein System von Regeln und Normen, die das gesellschaftliche Zusammenleben ordnen. Es schafft einen verbindlichen Rahmen für das Verhalten von Personen und Institutionen. Regelungen werden durchsetzbar. Das ist auch der Unterschied zu Sitte (von der Gesellschaft gefordert) und Sittlichkeit (Verpflichtung über Gewissen).
Gebiete:
- BGB AT, BT
- Produkthaftungsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Aufteilung (nach Subordinationstheorie) in:
- Zivilrecht
- auf Augenhöhe
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
- Verwaltungsrecht
- GG gehört nicht dazu, da dies sogar den Staat reglementiert.
- Zivilrecht
Zwingendes Recht und Dispositives Recht
zwingend ist etwas wenn ich eine Regelung nicht ausschließen kann. dispositiv ist eher ein Leitbild, wie man es machen kann, kann also davon abweichen.
Funktionen des Rechts:
- Ordnungsfunktion: Schafft klare Regeln für das Zusammenleben
- Schutzfunktion: Schützt Rechte und Interessen der Bürger
- Ausgleichsfunktion: Löst Konflikte zwischen Parteien
- Gestaltungsfunktion: Ermöglicht rechtliche Gestaltung von Verhältnissen
Erscheinungsformen:
- Objektives Recht: Die Gesamtheit aller Rechtsnormen
- Subjektives Recht: Befugnis einer Person aus dem objektiven Recht
1.2 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Privatrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.
Aufbau des BGB:
- Allgemeiner Teil (§§ 1-240): Grundlegende Regelungen
- Schuldrecht (§§ 241-853): Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse
- Sachenrecht (§§ 854-1296): Eigentum und andere dingliche Rechte
- Familienrecht (§§ 1297-1921): Ehe, Familie, Vormundschaft
- Erbrecht (§§ 1922-2385): Erbfolge und Testament
Wichtig
Familienrecht und Erbrecht ist in dieser Veranstaltung außen vor und wird nicht behandelt.
Leitlinie des BGB:
- Privatautonomie
- Sozialer Ausgleich
- Schutz des Schwächeren (Bsp. Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, etc. )
- Vertrauensschutz
- Einfluss des GG
- Grundlage für alle Gesetze (Normenpyramide)
Zitierweise im juristischem Kontext
=> Paragraph, Absatz, Satz, Buchstabe/Nummer, Gesetzabkürzung
Beispiele:
- § 433 Absatz 1 Satz 2 BGB
- § 433 Abs. 1 S. 2 BGB
- § 433 I S. 2 BGB
- § 433 I 2 BGB
1.3 Methodik der Rechtsanwendung - Fallbearbeitung
Der Gutachtenstil
Grundformel: "WER will WAS von WEM WORAUS?"
- WER = Anspruchsteller/Gläubiger
- WAS = Anspruchsziel (z.B. Zahlung, Herausgabe)
- VON WEM = Anspruchsgegner/Schuldner
- WORAUS = Anspruchsgrundlage (Gesetz/Vertrag)
#klausur → es werden keine allgemeinen Rechtsfragen als aufgabe gestellt sondern eigentlich immer eine konkrete.
Aufbau eines Gutachtens:
-
Obersatz (Hypothese)
- Beispiel: "V könnte gegen K einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 II BGB haben."
- Wird im konjunktiv geschrieben
- Ist der Satz aus der Merkhilfe: Wer will was von Wem, Woraus.
-
Definition
- Begriffe klären und definieren
- Beispiel: "Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande."
-
Subsumtion
- Sachverhalt unter die Tatbestandsmerkmale einordnen
- Beispiel: "V und K haben sich mündlich über den Kauf geeinigt."
-
Ergebnis
- Schlussfolgerung ziehen
- Beispiel: "Somit hat V gegen K einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung."
Gesetzesauslegung
Methoden der Auslegung:
- Wortlaut: Was sagt der Text?
- Systematik: Zusammenhang mit anderen Normen
- Historie: Entstehungsgeschichte
- Teleologie: Sinn und Zweck der Norm
In dieser Veranstaltung ist nur der Wortlaut und die Teleologie von Bedeutung.
Schwerpunkt für diesen Block
- Wie funktioniert eine Fallbearbeitung
- Also Obersatz bilden, Subsumieren können und einen Schluss ziehen! keine Begründungen!